Seit August 2025 übernehmen die Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für bestimmte Medikamente, die bei der Tabakentwöhnung unterstützend wirken können.
Die Kostenübernahme betrifft ausschließlich Wirkstoffe mit wissenschaftlich nachgewiesener Evidenz. Zur Zeit gilt dies für Nikotinpräparate (Pflaster, Tabletten, Kaugummis, Spray) sowie für den Wirkstoff Vareniclin (Tabletten).
Folgende
Voraussetzungen müssen für eine Übernahme der Kosten erfüllt sein:
1. Ein Arzt muss eine schwere Tabakabhängigkeit (F 17.2, ICD 10) diagnostizieren und die jeweiligen Medikamente verordnet haben. (Privatkäufe werden nicht rückerstattet!)
Die Diagnose darf der Arzt stellen, ...
a) wenn Sie beim
Fagerström-Test mindestens 6 von 10 möglichen Punkten erreichen.
b) wenn Sie es - trotz Vorliegen schwerwiegender Erkrankungen (wie COPD oder Herzerkrankungen) - ohne Medikamente nicht schaffen das Rauchen aufzugeben.
2. Eine weitere Voraussetzung ist die Teilnahme an einem qualifizierten Entwöhnungsprogramm. Das kann ein Nichtraucherkurs (in Präsenz oder online) sein oder digitale Anwendungen (App/Programm/DiGA). Die Angebote müssen zertifiziert sein und bei der Zentralen Prüfstelle der Krankenkassen oder im Diga-Verzeichnis des Bundesministeriums für Gesundheit gelistet sein.