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Kursgebühren, Ermäßigungen, Zuschüsse

NÄCHSTE TERMINE

20.01.26 | 18:00 Uhr Infoveranstaltung


10.02.26 | 18:00 Uhr Nichtraucherkurs




Übersicht Kursgebühren
Im folgenden finden Sie eine Übersicht über unsere Kursgebühren. Beachten Sie dabei bitte, dass die gesetzlichen Krankenkassen für den Gruppenkurs bei regelmäßiger Teilnahme einen Teil der Kursgebühr erstatten.
Gebühr     /   (ermäßigt)
    Gruppenkurs*   225.-       /   (175.-)
    Einzelkurs   485.-

* Beim Gruppenkurs erhalten gesetzlich Versicherte von ihrer Krankenkasse eine Teilerstattung der Kursgebühr (in der Regel 75 Euro bis hin zur vollen Kursgebühr, s. u.).
Ihr Eigenanteil reduziert sich dementsprechend noch einmal deutlich.


Ermäßigung für Geringverdiener/innen
Für Personen mit geringem Einkommen (Studierende, Rentner/innen, Arbeitslose, Personen mit anerkannter Erwerbsminderung sowie Schüler und Auszubildende) gewähren wir bei unserem Gruppenkurs eine Ermäßigung in Höhe von 50 Euro.
Darüber hinaus ist bei Bedarf eine Zahlung der Kursgebühr in mehreren Raten möglich.


Teilerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen
Unser Gruppenkurs "Endlich Nichtrauchen" wird von allen gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst. Die Erstattung liegt in der Regel bei 75 Euro, einige Kassen erstatten bis zu 100 Prozent der Teilnahmegebühren. Der Zuschuss kann erst nach Ende des Kurses beantragt werden, da Sie hierfür unsere Bescheinigung über Ihre regelmäßige Teilnahme, welche wir Ihnen beim letzten Kurstreffen ausstellen, einreichen müssen. Hierfür erforderlich ist die Teilnahme an mindestens 80 % der Kurseinheiten (bzw. mindestens 6 von 7 Kurstreffen). Über die Höhe des Zuschusses können Sie sich bei Ihrer Kasse bereits im Vorfeld informieren.


Übernahme von Medikamentenkosten durch Krankenkassen
Seit August 2025 übernehmen die Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für bestimmte Medikamente, die bei der Tabakentwöhnung unterstützend wirken können. Die Kostenübernahme betrifft ausschließlich Wirkstoffe mit wissenschaftlich nachgewiesener Evidenz. Zur Zeit gilt dies für Nikotinpräparate (Pflaster, Tabletten, Kaugummis, Spray) sowie für den Wirkstoff Vareniclin (Tabletten).
Folgende Voraussetzungen müssen für eine Übernahme der Kosten erfüllt sein:
1. Ein Arzt muss eine schwere Tabakabhängigkeit (F 17.2, ICD 10) diagnostizieren und die jeweiligen Medikamente verordnet haben. (Privatkäufe werden nicht rückerstattet!)
Die Diagnose darf der Arzt stellen, ...
a) wenn Sie beim Fagerström-Test mindestens 6 von 10 möglichen Punkten erreichen.
b) wenn Sie es - trotz Vorliegen schwerwiegender Erkrankungen (wie COPD oder Herzerkrankungen) - ohne Medikamente nicht schaffen das Rauchen aufzugeben.
2. Eine weitere Voraussetzung ist die Teilnahme an einem qualifizierten Entwöhnungsprogramm. Das kann ein Nichtraucherkurs (in Präsenz oder online) sein oder digitale Anwendungen (App/Programm/DiGA). Die Angebote müssen zertifiziert sein und bei der Zentralen Prüfstelle der Krankenkassen oder im Diga-Verzeichnis des Bundesministeriums für Gesundheit gelistet sein.


Betriebliche Kurse / Kurse bei Ihnen vor Ort
Für Behörden, soziale Einrichtungen und Unternehmen führen wir Kurse vor Ort durch. Für ein persönliches Informationsgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Unser Konzept und weitere Informationen finden Sie hier: [Externe Kurse].

Wir beraten Sie gerne persönlich. Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns.